Es wird zwischen der Rechtsfähigkeit (Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben) und der Handlungsfähigkeit (Fahigkeit, Rechte und Pflichten zu begründen) unterschieden. Die Handlungsfähigkeit setzt die Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit voraus. Die Handlungsfähigkeit kennt vier Abstufungen.
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Schutz der Persönlichkeit
Auf die Rechts- und Handlungsfähigkeit kann niemand ganz oder zum Teil verzichten. Wer in seiner Persönlichkeit verletzt wird, kann vor Gericht.
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