Heiratsstrafe

Wenn beide Partner in einer Ehe berufstätig sind, so kann sich dies in vielen Fällen steuerlich nachteilig auswirken. Es scheint aus der Perspektive des Steuerzahlers erst einmal verlockender zu sein, sich nicht zu verheiraten, um der „Heiratsstrafe“ zu entgehen. Allerdings treffen die Nachteile nicht alle Ehepaare. Besonders solche mit niedrigem Einkommen sind häufig sogar besser gestellt als Konkubinatspaare. Des Weiteren bestehen Möglichkeiten, die Steuerprogression und somit die Heiratsstrafe zu verringern.

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