Der Anstieg des Referenzinssatzes berechtigt den Vermieter zur Erhöhung des Mietzinses. Sinkt der Referenzzinssatz hingegen, so hat der Mieter ein Recht auf Senkung des Mietzinses, ausser die allgemeinen Kosten und Teuerung sind gestiegen, oder der Mietzins läge unter den ortsüblichen Mietzinsen. Der Vermieter muss den Mietzins nur auf das Begehren des Mieters hin senken, nie jedoch automatisch.
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