Untervermietung der Wohnung über Internetplattformen

Bevor die Wohnung im Internet angeboten wird, muss sichergestellt sein, dass der Mietvertrag dies ohne weiteres zulässt. In der Regel muss vorgängig die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Bei regelmässiger Untervermietung sollte mit den zuständigen Behörden die Zulässigkeit geklärt werden.

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Pornokonsum im Büro

Der Pornokonsum im Büro ist ein Phänomen in der heutigen Arbeitswelt. Wann kann dies zu einer Entlassung führen und wie sieht der Aspekt des Datenschutzes aus?

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