Eine Kapitalgesellschaft nimmt eine genehmigte Kapitalerhöhung in den meisten Fällen vor, um von neuen Investoren flüssige Mittel zu beschaffen. Im Gegensatz zur ordentlichen Kapitalerhöhung erhält hier das oberste Leitungsorgan (Verwaltungsrat/Geschäftsführung) eine Ermächtigung während einer Dauer von 2 Jahren neue Gesellschafter zu finden und das Kapital zu erhöhen. Dies ermöglicht eine flexible Suche nach Investoren.
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