Nach Schweizer Steuerrecht werden die ausgeschütteten Gewinne von Kapitalgesellschaften auf Stufe der ausschüttenden Gesellschaft mit der Gewinnsteuer und auf Stufe der empfangenden natürlichen Personen mit der Einkommenssteuer erfasst. Infolgedessen wird der Unternehmensgewinn steuerlich zweifach erfasst. Diese zweifache steuerliche Belastung wird auch wirtschaftliche Doppelbelastung genannt. Diese wirtschaftliche Doppelbelastung kann durch das sog. Teilsatz- und Teilbesteuerungsverfahren gemindert werden.
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Umstrukturierung
Stille Reserven werden bei einer Umstrukturierung nicht besteuert, soweit die Steuerpflicht fortbesteht und die massgeblichen Werte übernommen werden.
Weiterlesen →Dividendenbesteuerung
Die Dividendenbesteuerung erfolgt auf Stufe der ausschüttenden Gesellschaft mittels der Gewinnsteuer und beim Empfänger mittels Einkommens-/Gewinnsteuer.
Weiterlesen →Gemischte Gesellschaft
Eine gemischte Gesellschaft hat überwiegend auslandsbezogene Geschäftstätigkeiten und übt in der Schweiz nur eine untergeordnete Geschäftstätigkeit aus.
Weiterlesen →Liquidation einer Kollektivgesellschaft
Nach der Auflösung der Kollektivgesellschaft erfolgt die Liquidation.
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