Der Grundlagenirrtum ist ein qualifizierter Motivirrtum. Er bedarf der subjektiven und objektiven Wesentlichkeit, sowie der Erkennbarkeit der Bedeutung des vorgestellten Sachverhalts für die Gegenpartei. Bei Vorliegen eines Grundlagenirrtums liegt die Unverbindlichkeit des Vertrags vor, wobei das Bundesgericht die Ungültigkeitstheorie anwendet.
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Fahrniskauf
Als Fahrniskauf ist jeder Kauf anzusehen, der nicht eine Liegenschaft oder ein in das Grundbuch als Grundstück aufgenommenes Recht zum Gegenstande hat.
Weiterlesen →Abgrenzungen des Mietvertrags
Der Mietvertrag ist abzugrenzen vom Kauf, Pacht, Gebrauchsleihe, Darlehen und Hinterlegungsvertrag.
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