Die dezentrale Verwaltungsorganisation beruht auf drei Arten von Trägern. Es handelt sich hierbei um öffentlich-rechtliche Anstalten, welche ihren Benutzern für eine bestimmte Verwaltungsaufgabe zur Verfügung steht, öffentlich-rechtliche Körperschaften, welche mitgliedschaftlich und selbständig öffentliche Aufgaben erfüllen, sowie öffentlich-rechtliche Stiftungen, welche als Zweck die Erfüllung einer übertragenen Verwaltungsaufgabe kennen.
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