Schwere Körperverletzung

Als schwere Körperverletzung gilt die Zufügung einer schweren Schädigung am Körper oder an der Gesundheit. Das Gesetz nennt exemplarisch Tatbestände, welche als schwere Körperverletzung gelten. Dazu zählen das Zufügen einer lebensgefährlichen Verletzung, die Verstümmelung des Körpers, die Zerstümmelung oder unbrauchbar machen wichtiger Organe (bspw. Augen oder Ohren) oder eines Glieds (bspw. Hände oder Füsse), die Zufügung bleibender Nachteile, wie Gebrechlichkeit, Arbeitsunfähigkeit, Drogensucht, dauernde Krankheit oder Geisteskrankheit, die arge und bleibende Entstellung des Gesichts sowie eine andere schwere Schädigung. Es handelt sich um ein Offizialdelikt, welches mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft wird.

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Tätlichkeit

Bei einer Tätlichkeit erfolgt eine vorübergehende, geringfügige, harmlose oder unbedeutende Beeinträchtigung der körperlichen Integrität, welche das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Mass an Übelszuführung überschreitet. Eine Tätigkeit ist eine Übertretung und wird daher mit Busse bestraft. Die Tätlichkeit wird zu einem Offizialdelikt, wenn der Täter wiederholt eine Tätlichkeit an Schutzbefohlenen oder Lebenspartnern begeht.

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Einfache Körperverletzung

Als einfache Körperverletzung gilt die Zufügung einer Schädigung am Körper oder an der Gesundheit. Es handelt sich um ein Antragsdelikt, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Bei einem leichten Fall kann die Strafe gemildert werden und bei einem qualifizierten Fall (Einsatz von Gift, Waffen oder gefährlichem Gegenstand sowie bestimmten Opfertypen) wird die Tat zu einem Offizialdelikt.

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Fahrlässige Körperverletzung

Als fahrlässige Körperverletzung gilt die Zufügung einer Schädigung am Körper oder an der Gesundheit, wobei die Folge des Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedacht oder darauf nicht Rücksicht genommen wird. Von einer Pflichtwidrigkeit wird gesprochen, wenn der Täter die Vorsicht nicht beachtet, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist. Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Handelt es sich um einen schweren Fall, so wird aus dem Antragsdelikt ein Offizialdelikt.

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