Geplante Massenentlassung bei der SBB – wer schützt die Arbeitnehmer?

Der Gesetzgeber schreibt den Unternehmen ein Verfahren vor, welches diese zwingend einzuhalten haben, sobald eine bestimmte Anzahl Kündigungen innert einer kurzen Zeitdauer beabsichtigt ist. Ziel soll sein, Lösungen zu finden, um sämtliche oder zumindest ein Teil der Arbeitsplätze zu erhalten. Die Grenze findet der im Gesetz vorgesehene sozialpolitische Arbeitnehmerschutz darin, dass sich der einzelne Angestellte kaum gegen die beabsichtigte Beendigung seines Anstellungsverhältnisses zur Wehr setzen kann. Durchschreitet die Firma das für Massenentlassungen vorgesehene Verfahren, sind die trotzdem ausgesprochenen Kündigungen rechtmässig und die Angestellten stehen auf der Strasse. Selbst wenn der Betrieb die eigentlich zwingenden Verfahrensvorschriften verletzt, sind die Kündigungen wirksam, was für den Betroffenen frustrierend und unverständlich ist. Wenn auch diesfalls die Kündigungen missbräuchlich und entschädigungspflichtig sind, erscheint es fraglich, inwiefern die mögliche Geltendmachung einer Entschädigung durch einen Entlassenen in der Höhe von gerade mal zwei Monatslöhnen tatsächlich geeignet ist, die Unternehmen anzuhalten, die Verfahrensvorschriften einzuhalten. Die Autorin zumindest bezweifelt dies.

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Massenentlassung

Eine Massenentlassung ist die Kündigung von einer grösseren Anzahl von Mitarbeitern eines Betriebs innerhalb von 30 Tagen, ohne dass der Kündigungsgrund in deren Person liegt. Plant der Arbeitgeber eine Massenentlassung, so muss er zuerst die Arbeitnehmer konsultieren, die eine echte Chance haben sollen, um Alternativen aufzuzeigen. Führt dies zu keiner Lösung, so muss das kantonale Arbeitsamt informiert werden. Erst danach, darf eine Massenentlassung vorgenommen werden.

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Änderungskündigung – was ist zulässig?

Mit einer Änderungskündigung wird dem Mitarbeiter im Zusammenhang mit einer ordentlichen Kündigung ein neuer Arbeitsvertrag angeboten, der in der Regel schlechter wie der vorhergehende ist. Damit sollen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Arbeitsplätze erhalten bleiben. Wird die Offerte nicht angenommen, so gilt der alte Arbeitsvertrag als regulär gekündigt.

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Arbeitsrechts-Tipps zur Schwangerschaft

Schwangere Frauen können im Arbeitsleben unter Druck geraten, weshalb sie gesetzlich besonders geschützt sind. Dazu zählt der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft, der Mutterschaftsurlaub, die Meldepflicht bei Arbeitsunfähigkeit sowie der gesetzliche Anspruch auf Pausen.

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Mietvertrag

Ein Mietvertrag ist vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter zur Überlassung einer un-/beweglichen Sache zum Gebrauch gegen Entgelt.

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Kurzarbeit

In Krisenzeiten wird oft die Arbeitszeit der Mitarbeiter vorübergehend reduziert. Bei einem Arbeitsausfall von mehr als 10%, spricht man von Kurzarbeit.

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Missbräuchliche Kündigung

Das Gesetz regelt, was als missbräuchliche Kündigung gilt. Dazu zählen u.a. die Kündigung aufgrund persönlicher Eigenschaften, Erfüllung des Militärdienstes oder weil Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach Treu und Glauben geltend gemacht werden (sog. Rachekündigung). Eine Kündigung, die gegen Treu und Glauben verstösst, gilt ebenfalls missbräuchliche Kündigung. Eine missbräuchliche Kündigung bleibt eine rechtskräftige Kündigung, jedoch entsteht ein Entschädigungsanspruch.

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