Konkurrenzverbot

Ein Konkurrenzverbot gilt nur für diejenigen Mitarbeiter, die während dem Arbeitsverhältnis einen Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse erhielten und die Verwendung dieser Kenntnisse den Arbeitgeber erheblich schädigen könnten. Das Konkurrenzverbot ist nach Ort, Zeit und Gegenstand angemessen zu begrenzen. Übertritt der Arbeitnehmer das Konkurrenzverbot, so hat er den Schaden, den dem Arbeitgeber daraus entsteht, zu ersetzen.

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Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht, kann der Arbeitnehmer fristlos künden. Die einzigen Fälle, bei denen ein solcher wichtiger Grund vorliegt, sind nach Ansicht des Bundesgerichts die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers sowie Persönlichkeitsverletzungen (wie Entzug der Arbeit ohne Freistellung). Im Zweifelsfall ist die Fortsetzung der Arbeit zuzumuten.

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Arbeitsvertrag

Ein Übersichtsartikel über den Abschluss, Inhalt und Beendigung eines Arbeitsvertrages. Zudem wird der Kündigungsschutz erläutert und aufgezeigt, was die Folgen beim Tod des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers sind.

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