Mit der kantonalen Erbschaftssteuer kann der Vermögensübergang von Todes wegen auf Stufe Kanton und Gemeinde besteuert werden. Die Erbschaftssteuer wird von denjenigen Personen entrichtet, die den Nachlass ganz oder teilweise übernommen haben (Erben). Die Steuerpflicht besteht in dem Kanton, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte oder in dem Grundstücke oder Rechte an diesen übergehen. Die Pflicht zur Entrichtung der Erbschaftssteuer betrifft dabei alle Erben, unabhängig vom eigenen Wohnsitz.
Weiterlesen →