Geschäftsbericht

Die Aktiengesellschaft ist zur Rechnungslegung verpflichtet. Die Rechnungslegung erfolgt im Geschäftsbericht. Dieser besteht aus der Jahresrechnung und je nachdem aus dem Lagebericht und der Konzernrechnung. Zuständig zur Erstellung des Geschäftsberichtes ist der VR. Der Geschäftsbericht ist jährlich zu erstellen und spätestens 20 Tage vor der GV am Sitz der AG aufzulegen. Aktionäre und in engerem Rahmen auch Gläubiger haben ein begrenztes Einsichtsrecht in den Geschäftsbericht. Gewisse Gesellschaften müssen ihn veröffentlichen.

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Lagebericht

Mit der Revision des Rechnungslegungsrechts müssen Unternehmen, die zur ordentlichen Revision verpflichtet sind, zusätzlich zur Jahresrechnung eine Geldflussrechnung und einen Lagebericht erstellen. Der Lagebericht hat sowohl eine Rechenschafts- und Informationsfunktion, als auch eine Ergänzungsfunktion. Der Lagebericht hat 6 Themen, wie die Risikobeurteilung und Zukunftsaussichten, die mindestens behandelt werden müssen. Der Lagebericht im Konzern fingiert ein einziges Unternehmen. Desweitern darf der Jahresbericht der Jahresrechnung nicht widersprechen.

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