Schwere Körperverletzung

Als schwere Körperverletzung gilt die Zufügung einer schweren Schädigung am Körper oder an der Gesundheit. Das Gesetz nennt exemplarisch Tatbestände, welche als schwere Körperverletzung gelten. Dazu zählen das Zufügen einer lebensgefährlichen Verletzung, die Verstümmelung des Körpers, die Zerstümmelung oder unbrauchbar machen wichtiger Organe (bspw. Augen oder Ohren) oder eines Glieds (bspw. Hände oder Füsse), die Zufügung bleibender Nachteile, wie Gebrechlichkeit, Arbeitsunfähigkeit, Drogensucht, dauernde Krankheit oder Geisteskrankheit, die arge und bleibende Entstellung des Gesichts sowie eine andere schwere Schädigung. Es handelt sich um ein Offizialdelikt, welches mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft wird.

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Unterlassung der Nothilfe

Die strafbare Unterlassung der Nothilfe kann auf drei verschiedene Arten erfolgen: zum einen von Tätern, die dem Opfer zuvor eine Verletzung zugefügt haben, zum anderen gegenüber Personen, welche in Lebensgefahr schweben sowie durch Abhalten von Nothilfe durch Dritte. Die Unterlassung der Nothilfe muss vorsätzlich erfolgen und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

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