Bei einer Tätlichkeit erfolgt eine vorübergehende, geringfügige, harmlose oder unbedeutende Beeinträchtigung der körperlichen Integrität, welche das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Mass an Übelszuführung überschreitet. Eine Tätigkeit ist eine Übertretung und wird daher mit Busse bestraft. Die Tätlichkeit wird zu einem Offizialdelikt, wenn der Täter wiederholt eine Tätlichkeit an Schutzbefohlenen oder Lebenspartnern begeht.
Weiterlesen →