Bei einem Kauf zwischen Privaten kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden, weshalb der Verkäufer nicht für allfällige versteckte Mängel einstehen muss. Bei einer absichtlichen Täuschung oder Verschweigen eines Mangels haftet der Verkäufer trotzdem. Transportschäden gehen zudem zu Lasten des Käufers, ausser der Verkäufer hat sie selber verursacht.
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