Publikumsgesellschaften, sowie andere wirtschaftlich bedeutende Gesellschaften, müssen sich der ordentlichen Revision unterziehen. Diese wird je nach dem durch eine staatliche Revisionsstelle oder einen zugelassenen Experten vorgenommen. Diese müssen ihr Prüfungsurteil objektiv und unabhängig bilden. Es folgt eine Berichterstattung an Verwaltungsrat und Generalversammlung, sowie im Falle der Aufdeckung einer Unstimmigkeit eine Anzeige.
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Eingeschränkte Revision
Alle Unternehmen, ausser Personengesellschaften, die nicht zur ordentlichen Revision verpflichtet sind, müssen eine eingeschränkte Revision vornehmen. Diese ist weniger umfangreich als die sogenannte ordentliche Revision. In gewissen Fällen besteht die Möglichkeit, ganz auf die eingeschränkte Revision zu verzichten, oder aber auch freiwillig eine ordentliche Revision durchzuführen.
Weiterlesen →Revision
Unternehmen sind im Normalfall dazu verpflichtet, sich durch eine unabhängige Revisionsstelle einer Art Prüfung zu unterziehen. Dies nennt man eine Revision. Es gibt sowohl die etwas detailliertere ordentliche Revision als auch die eingeschränkte Revision. Je nach Grösse und Wichtigkeit des Unternehmens kommt jeweils die eine oder die andere zum Zuge.
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