Pendlerabzug: Steuererhöhung ab 2016

Mit dem Gesetz zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (FABI) wird der Pendlerabzug bei der direkten Bundessteuer auf 3’000 Franken begrenzt. Viele Kantone haben daraufhin ihren Abzug ebenfalls begrenzt. Die Finanzdirektorenkonferenz schlägt zudem vor, die Nutzung des Geschäftsautos für den Arbeitsweg als steuerbares Einkommen zu versteuern, falls es den Betrag von 3’000 Franken überschreitet.

Weiterlesen