Über jede Pfändung wird eine Pfändungsurkunde aufgenommen. Die Pfändungsurkunde bezeichnet den Gläubiger und den Schuldner, den Betrag der Forderung, Tag und Stunde der Pfändung, das gepfändete Vermögen samt deren Schätzung sowie, falls vorhanden, die Ansprüche Dritter.
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Unpfändbare Vermögenswerte und Einkommen
Nicht jegliches Vermögen und Einkommen unterliegt der Pfändung. Es gibt sogenannte unpfändbare Vermögenswerte und Einkommen, die von der Pfändung gesetzlich ausgenommen sind.
Weiterlesen →Verteilung der verwerteten Pfändung
Die Verteilung der verwerteten Pfändung findet statt, sobald alle in einer Pfändung enthaltenen Vermögensstücke verwertet sind.
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