Ein Aktionärsbindungvertrag (ABV) existiert heutzutage bei den meisten Aktiengesellschaften, die von mehreren Aktionären gehalten werden. Dies entspringt dem Bedürfnis, klare Verhältnisse zwischen den Aktionären zu schaffen, die über die statutarische Regelungsmöglichkeiten hinausgehen. Die damit konkret verfolgten Ziele hängen von den involvierten Aktionären ab.
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