Wird dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein Geschäftswagen sowohl für private wie auch für geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt (gemischte Nutzung), so wird ihm dafür ein Privatanteil angerechnet. Dieser Privatanteil kann mittels zwei verschiedenen Berechnungsmethoden ermittelt werden: Der effektiven Methode oder der pauschalen Methode. Der Privatanteil muss als Einkommen versteuert werden.
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