Das Gesetz regelt, was als missbräuchliche Kündigung gilt. Dazu zählen u.a. die Kündigung aufgrund persönlicher Eigenschaften, Erfüllung des Militärdienstes oder weil Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach Treu und Glauben geltend gemacht werden (sog. Rachekündigung). Eine Kündigung, die gegen Treu und Glauben verstösst, gilt ebenfalls missbräuchliche Kündigung. Eine missbräuchliche Kündigung bleibt eine rechtskräftige Kündigung, jedoch entsteht ein Entschädigungsanspruch.
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