Realakt

Die von einem Realakt Betroffenen können ein Gesuch um Erlass einer Verfügung stellen, auf welches die Behörde eintreten muss, falls dies bei einer zuständigen Behörde erfolgt, die Betroffenen ein schutzwürdiges Interesse haben und der Realakt auf einer öffentlich-rechtlichen Handlungsgrundlage beruhte und dabei die Rechte und Pflichten des Betroffenen berührte.

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