Verein – Eine Übersicht nach Schweizer Recht

Ein Verein benötigt schriftliche Statuten, damit er gültig gegründet werden kann. Nachdem der Vorstand gewählt wurde, kann er sich zudem im Handelsregister eintragen lassen. Die Mitgliedschaft in einem Verein kann von der Zustimmung des Vorstandes oder der der Vereinsversammlung abhängen. Mitglieder können zudem unter gewissen Voraussetzungen wieder aus dem Verein ausgeschlossen werden. Für Schulden und Verbindlichkeiten des Vereins haftet von Gesetzes wegen nur das Vereinsvermögen. Ein Verein kann zudem jederzeit aus eigenen Beschluss hin wieder aufgelöst werden.

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Ordentliche Revision

Publikumsgesellschaften, sowie andere wirtschaftlich bedeutende Gesellschaften, müssen sich der ordentlichen Revision unterziehen. Diese wird je nach dem durch eine staatliche Revisionsstelle oder einen zugelassenen Experten vorgenommen. Diese müssen ihr Prüfungsurteil objektiv und unabhängig bilden. Es folgt eine Berichterstattung an Verwaltungsrat und Generalversammlung, sowie im Falle der Aufdeckung einer Unstimmigkeit eine Anzeige.

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Eingeschränkte Revision

Alle Unternehmen, ausser Personengesellschaften, die nicht zur ordentlichen Revision verpflichtet sind, müssen eine eingeschränkte Revision vornehmen. Diese ist weniger umfangreich als die sogenannte ordentliche Revision. In gewissen Fällen besteht die Möglichkeit, ganz auf die eingeschränkte Revision zu verzichten, oder aber auch freiwillig eine ordentliche Revision durchzuführen.

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