Ungerechtfertigte Bereicherung – Kondiktion

Der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung hat drei Voraussetzungen: Bereicherung des Bereicherungsschuldners, die Bereicherung stammt aus dem Vermögen des Bereicherungsgläubigers sowie die Bereicherung erfolgte in ungerechtfertiger Weise. Bei der Leistungskondiktion ist die ungerechtfertigte Bereicherung auf eine ungerechtfertigte Leistung des Entreicherten an den Bereicherten zurückzuführen. Wird die ungerechtfertigte Bereicherung durch ein Verhalten des Bereicherten, eines Dritten oder durch einen Zufall herbeigeführt, so handelt es sich um eine Eingriffskondiktion.

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