Verwaltungsrechtliche Sanktionen dürfen erlassen werden, die Verfügung vollstreckbar ist, die androhende Behörde für die Sanktion zuständig ist, eine gesetzliche Grundlage vorliegt (wo notwendig ), die verwaltungsrechtliche Sanktion verhältnismässig ist und sie vorher angedroht wurde. Es wird bei den Arten zudem zwischen exekutorischen und repressiven Massnahmen unterschieden.
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