Mietvertrag

Ein Mietvertrag ist vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter zur Überlassung einer un-/beweglichen Sache zum Gebrauch gegen Entgelt.

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Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Bei der echten berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag besorgt ein Geschäftsführer ein Geschäft für den Geschäftsherrn, ohne von ihm dazu vertraglich oder gesetzlich verpflichtet zu sein. War die Geschäftsführung nicht im Interesse des Geschäftsherrn, so liegt eine echte unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag vor. Bei der Eigengeschäftsführung liegt eine unechte Geschäftsführung ohne Auftrag vor, die entweder gutgläubig oder bösgläubig sein kann.

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Schuldnerverzug

Die Voraussetzungen für den Schuldnerverzug sind die Nichtleistung trotz Leistungsmöglichkeit, Fälligkeit der Forderung, Mahnung oder Verfalltag sowie kein Leistungsverweigerungsrecht. Liegt ein Schuldnerverzug vor, so stehen dem Gläubiger unter Umständen gewisse Rechte zu. Diese sind der Ersatz des Verspätungsschadens, Haftung für den Zufall, Verzugszinsen sowie Wegfall von Haftungsmilderungen. Bei vollkommen zweiseitigen Verträgen kann der Gläubiger zudem die Wahlrechte geltend machen.

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Konkurrenzverbot

Ein Konkurrenzverbot gilt nur für diejenigen Mitarbeiter, die während dem Arbeitsverhältnis einen Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse erhielten und die Verwendung dieser Kenntnisse den Arbeitgeber erheblich schädigen könnten. Das Konkurrenzverbot ist nach Ort, Zeit und Gegenstand angemessen zu begrenzen. Übertritt der Arbeitnehmer das Konkurrenzverbot, so hat er den Schaden, den dem Arbeitgeber daraus entsteht, zu ersetzen.

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