Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer für Schäden am Arbeitsplatz, die er dem Arbeitgeber verursacht, haftbar gemacht werden. Dies hängt jedoch u.a. vom Verschulden des Arbeitnehmers, dessen Fähigkeiten, einem allfälligen Mitverschulden des Arbeitgebers und dem Berufsrisiko ab. Ob ein Schaden ersatzpflichtig ist und in welchem Umfang bestimmt aus dem Zusammenspiel von verschiedenen Faktoren.
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