Schenkungsanfechtung

Mit der Schenkungsanfechtung wird den Gläubigern eines Schuldners ermöglicht, Schenkungen und andere Vermögensverfügungen die einer Schenkung gleich kommen, also wo die Leistung und die Gegenleistung, welche in einem Missverhältnis stehen, zu korrigieren. Falls die Schenkung innerhalb eines Jahres vor Pfändung oder Konkurs erfolgte, haftet der verschenkte Vermögenswert trotzdem den Gläubigern zur Deckung ihrer Forderungen.

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