Erbschaftssteuerreform – Initiative zur Erbschaftssteuer

Am 14. Juni 2015 wird mit einer Volksabstimmung zur Erbschaftssteuerreform entschieden, ob eine nationale Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer eingeführt werden soll. Die Einnahmen gingen zu 2/3 zweckgebunden an die AHV und zu 1/3 an die Kantone. Für Erbschaften ist ein Freibetrag von 2 Millionen Franken vorgesehen und für Gelegenheitsgeschenke ein Freibetrag von 20’000 Franken pro Jahr und beschenkter Person. Für Ehegatten sind diese Zuwendungen steuerfrei und für alle anderen Personen würde ein Steuersatz von 20% gelten.

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Steuerfreie Einkünfte

Nicht alle Einkünfte unterliegen der Einkommenssteuer, wie bspw. der Vermögensanfall infolge Erbschaft, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung.

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Schenkungssteuer

Mit der kantonalen Schenkungssteuer kann der Vermögensübergang zu Lebzeiten auf Stufe Kanton und Gemeinde besteuert werden.

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