Mit der kantonalen Erbschaftssteuer kann der Vermögensübergang von Todes wegen auf Stufe Kanton und Gemeinde besteuert werden. Die Erbschaftssteuer wird von denjenigen Personen entrichtet, die den Nachlass ganz oder teilweise übernommen haben (Erben). Die Steuerpflicht besteht in dem Kanton, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte oder in dem Grundstücke oder Rechte an diesen übergehen. Die Pflicht zur Entrichtung der Erbschaftssteuer betrifft dabei alle Erben, unabhängig vom eigenen Wohnsitz.
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Beteiligungsabzug
Die Gewinnsteuer einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ermässigt sich im Verhältnis des Nettoertrages aus den Beteiligungsrechten zum gesamten Reingewinn.
Weiterlesen →Schenkungssteuer
Mit der kantonalen Schenkungssteuer kann der Vermögensübergang zu Lebzeiten auf Stufe Kanton und Gemeinde besteuert werden.
Weiterlesen →Vermögenssteuer
Die Kantone und Gemeinden besteuern das Vermögen natürlicher Personen mit der Vermögenssteuer. Der Bund verzichtet auf eine Besteuerung des Vermögens.
Weiterlesen →Liquidation einer Kollektivgesellschaft
Nach der Auflösung der Kollektivgesellschaft erfolgt die Liquidation.
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