Fragen im Bewerbungsgespräch

Im Bewerbungsgespräch müssen die Fragen einen Bezug zum potentiellen Job haben (berufliche Eignung resp. Verfügbarkeit). Gehen sie darüber hinaus, stellen sie eine Persönlichkeitsverletzung dar. Grundsätzlich kann die Antwort auf eine unzulässige Frage verweigert werden oder es darf vom Notwehrrecht der Lüge Gebrauch gemacht werden. Bei Bewerbern für Führungspositionen können vom Arbeitgeber mehr erfragt werden, als bei einem gewöhnlichen Angestellten.

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Arbeitsrechts-Tipps zur Schwangerschaft

Schwangere Frauen können im Arbeitsleben unter Druck geraten, weshalb sie gesetzlich besonders geschützt sind. Dazu zählt der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft, der Mutterschaftsurlaub, die Meldepflicht bei Arbeitsunfähigkeit sowie der gesetzliche Anspruch auf Pausen.

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Arbeitsunfähigkeit – Wer zahlt?

Wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft für eine gewisse Zeitdauer arbeitsunfähig ist, stellt sich die Frage wie lange er dennoch Lohn erhält. Zur Arbeitsunfähigkeit existieren verschiedene Richtlinien und gesetzliche Regelungen, welche guten Schutz und Sicherheit bieten.

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Kündigung zur Unzeit

Eine Kündigung zur Unzeit ist eine Kündigung, die in einer gesetzlichen Sperrfrist vorgenommen wird. Eine solche Kündigung ist nichtig, weshalb der betroffene Arbeitsvertrag ohne Weiteres bestehen bleibt. Sperrfristen kennen Arbeitnehmer, die obligatorischen Militär- oder Schutzdienst, bzw. Zivildienst leisten, Schwangere und unverschuldet Verunfallte und Kranke. Zugunsten des Arbeitgebers gibt es ebenfalls Sperrfristen, wenn dieser an der Ausübung seiner Tätigkeit verhindert ist und der befähigte und beauftragte Arbeitnehmer genau dann kündigen will.

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Lohn

Es gibt mehrere Arten von Lohn, wie bspw. den Arbeitslohn, Anteil am Geschäftsergebnis, Provision und Gratifikation. Diese haben jeweils unterschiedliche Zahlungsfristen und -termine. Desweitern gibt es unterschiedliche Folgen, wenn der Arbeitgeber in Verzug kommt oder der Arbeitnehmer verhindert ist.

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Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat folgende Pflichten: Lohnzahlungspflicht, Tragung der Kosten für Arbeitsgeräte, Material und Auslagen, Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, Gewährung von Freizeit, Ferien und Urlaub für Mutterschaft und Jugendarbeit sowie weitere Pflichten.

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