Eine Massenentlassung ist die Kündigung von einer grösseren Anzahl von Mitarbeitern eines Betriebs innerhalb von 30 Tagen, ohne dass der Kündigungsgrund in deren Person liegt. Plant der Arbeitgeber eine Massenentlassung, so muss er zuerst die Arbeitnehmer konsultieren, die eine echte Chance haben sollen, um Alternativen aufzuzeigen. Führt dies zu keiner Lösung, so muss das kantonale Arbeitsamt informiert werden. Erst danach, darf eine Massenentlassung vorgenommen werden.
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