Stellensuche während der Arbeitszeit

Wenn ein Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, steht dem Arbeitnehmer eine gewisse Anzahl Stunden zur Stellensuche oder zur Durchführung von Vorstellungsgesprächen zu. Irrelevant ist, von welcher Seite das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Der Arbeitnehmer muss jedoch Rücksicht auf den Arbeitgeber nehmen, wenn er von dieser Freizeit zur Stellensuche Gebrauch macht.

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