Steuerstrafverfahren bei Steuerübertretung

Die Steuerstrafverfahren bei Steuerübertretungen und bei Steuervergehen unterscheiden sich wesentlich. Bei Steuerübertretungen bleibt die Steuerverwaltungsbehörde zuständig. Bei Steuervergehen wird ein ordentlicher Strafprozess eingeleitet und die kantonalen Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte schalten sich ein.

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Steuervermeidung

Eine Steuerverminderung geschieht beispielsweise durch die Einzahlung von Geldern an die Pensionskasse oder an die Säule 3a. Da die Bemessungsgrundlage dadurch verbessert wird, sind weniger Steuern zu bezahlen. Es handelt sich hier um eine völlig legale Methode, das besteuerbare Einkommen zu verringern.

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Steuerbetrug

Steuerbetrug begeht laut Art. 186 DBG bzw. Art. 59 StHG, wer zur Begehung von Steuerhinterziehung vorsätzlich gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden zur Täuschung gebraucht. Ein Steuerbetrug geht daher meist mit einer Steuerhinterziehung einher. Es handelt sich dabei um ein Vergehen und wird mit Freiheitsstrafe oder Busse bestraft.

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Steuerstrafrecht – Umfassende Übersicht zum Schweizer Steuerstrafrecht

Im Schweizer Steuerstrafrecht können Verhaltenspflichten des Steuerpflichtigen erzwungen werden. Während in der Schweiz die Steuervermeidung legal ist, hat die Steuerumgehung eine Nachsteuer zur Folge. Führen unterlassene Angaben zu einer zu tiefen oder unterlassenen Deklaration, so spricht von einer Steuerhinterziehung. Werden zur Steuerhinterziehung gefälschte Urkunden verwendet, so handelt es sich um einen strafbaren Steuerbetrug. Die Steuerhinterziehung und -betrug haben eine Nach- und Strafsteuer zur Folge, ausser es handelt sich um eine straflose Selbstanzeige.

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