Nachsteuer

Der Begriff „Nachsteuern“ stammt aus dem Schweizer Steuerstrafrecht. Die Nachsteuern sind gleich hoch wie der Betrag, der an Steuern hinterzogen wurde. Sie sind zusätzlich zu einer Busse zu entrichten. Das Nachsteuerverfahren wird üblicherweise gleichzeitig mit dem Strafsteuerverfahren eingeleitet.

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Steuerhinterziehung

Bei der Steuerhinterziehung nach Art. 175 DBG und Art. 176 DBG handelt es sich um eine Nicht-Deklaration steuerbarer Transaktionen, ohne dass dabei Belege gefälscht werden. Die „Steuerhinterziehung“ als Übertretung ist daher abzugrenzen vom „Steuerbetrug“, welcher bereits ein Vergehen darstellt.

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Steuerbetrug

Steuerbetrug begeht laut Art. 186 DBG bzw. Art. 59 StHG, wer zur Begehung von Steuerhinterziehung vorsätzlich gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden zur Täuschung gebraucht. Ein Steuerbetrug geht daher meist mit einer Steuerhinterziehung einher. Es handelt sich dabei um ein Vergehen und wird mit Freiheitsstrafe oder Busse bestraft.

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