Strafbefehlsverfahren

Das Strafbefehlsverfahren soll die möglichst effiziente Erledigung von Strafverfahren im „Bagatellbereich“ ermöglichen. Wird der Strafbefehl nicht innert zehn Tagen ab Zustellung mit Einsprache angefochten, wird er rechtskräftig und stellt ein vollstreckbares Urteil dar.

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