Überstunden und Überzeit

Als Überstunden gelten diejenigen Arbeitsstunden, die zusätzlich zum verabredeten oder üblichen Arbeitsaufwand geleistet werden. Sie werden mit Freizeit oder Lohn samt Zuschlag abgegolten. Sowohl der Zuschlag, als auch die finanzielle Entschädigung können schriftlich wegbedungen werden. Als Überzeit gelten Arbeitsstunden, die die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreiten. Sie werden mit Freizeit oder Lohn samt Zuschlag abgegolten. Die Entschädigung kann nicht wegbedungen werden.

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