Überschuldung

Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger weder zu Fortführungs- noch zu Veräusserungswerten gedeckt sind. Das leitende Organ muss die Bilanz deponieren. Wein keine Aussicht auf Sanierung besteht, wird der Konkurs eröffnet.

Weiterlesen