Mit der Ablehnung der DSI tritt per 1. Oktober 2016 die vom Parlament beschlossene Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in Kraft. Dieses sieht einen Katalog an Straftaten vor, welche zu einer obligatorischen Landesverweisung führen, sofern nicht ausnahmsweise die Härtefallklausel zur Anwendung kommt. Die rechtskräftig verurteilten ausländischen Straftäter verbüssen daher zuerst ihre Strafe in der Schweiz und werden anschliessend des Landes verwiesen, da diese Straftaten zu einem Verlust des Aufenthaltsrechts führen.
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