Eine öffentliche Radarwarnung auf Facebook und überhaupt mittels Social Media ist strafbar. «Öffentlich» wird je nach Kanton anders definiert, so im Kanton Zürich beispielsweise ab 30 Personen im Zielpublikum. Im Ergebnis besteht Rechtsunsicherheit und wer nicht gebüsst werden möchte, muss vollständig auf eigene Radarwarnungen verzichten. Immerhin sind bei Ersttäterinnen und Ersttätern sind die strafrechtlichen Folgen überschaubar: Es drohen meistens Busse und Verfahrenskosten von einigen hundert Franken, zudem gibt es bei einer solchen Bestrafung keinen Strafregistereintrag.
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Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitung / Temposünder
Im Schweizer Verkehrsrecht gelten zwar allgemeine Höchstgeschwindigkeiten, jedoch gilt immer, dass stets mit einer angemessen Geschwindigkeit zu fahren ist. Werden diese vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten überschritten, so hat das Folgen für die Temposünder und kann zu Ordnungsbussen, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen sowie bis zum Entzug des Führerausweis führen.
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