Schäden in der Wohnung muss sich der Mieter beim Einzug nicht gefallen lassen. Der Vermieter hat diese Schäden zu beheben. Geschehen solche Schäden während der Mietdauer, so muss sie der Mieter selber bezahlen, wenn es sich um einen kleinen Unterhalt handelt. Grössere Schäden muss der Vermieter beheben und bezahlen, jedoch muss ihn der Mieter darauf aufmerksam machen. Beim Auszug wird geschaut, ob ein übermässiger Gebrauch vorlag und falls ja, wird der zu bezahlende Schaden anhand des verbleibenden Zeitwerts berechnet.
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Beendigung des Mietverhältnis
Die Beendigung des Mietverhältnisses nach Schweizer Recht hängt davon ab, ob ein befristetes oder unbefristetes Mietverhältnis vorliegt.
Weiterlesen →Scheidungsfolgen
Die Scheidungsfolgen betreffen den Namen, die Familienwohnung, das Güter- und Erbrecht, die berufliche Vorsorge, den Unterhalt und die Kinder.
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