Konkursandrohung

Unterliegt der Schuldner der Betreibung auf Konkurs, so droht ihm das Betreibungsamt nach Empfang des Fortsetzungsbegehrens unverzüglich den Konkurs an.

Weiterlesen

Pfandverwertung

Wird eine Forderung durch ein Pfand gesichert, so hat der Gläubiger mit der Betreibung auf Pfandverwertung eine bessere Ausgangslage.

Weiterlesen

Fortsetzungsbegehren

Wurde gegen eine Betreibung kein Rechtsvorschlag erhoben, oder wurde ein solcher Rechtsvorschlag durch Rechtsöffnung beseitigt, so kann der Gläubiger die Betreibung durch Stellung des Fortsetzungsbegehrens fortsetzen. Der Gläubiger hat dazu ein Jahr Zeit seit Zustellung des Zahlungsbefehls. Das Verfahren richtet sich nach dem bisherigen Verlauf der Betreibung. Ein Rückzug ist zudem jederzeit möglich. Um das Fremdwährungsrisiko für den Gläubiger zu minimieren, darf er die Forderung nochmals umrechnen lassen. Der nächste Schritt hängt vom Schuldner und der Forderung ab.

Weiterlesen

Rechtsvorschlag

Wer betrieben wird, erhält vom Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl, mit der Aufforderung, innert 20 Tagen zu bezahlen, oder innert 10 Tagen Rechtsvorschlag zu erheben. Der Rechtsvorschlag richtet sich gegen den Bestand der Forderung. Der Rechtsvorschlag ist nicht zu begründen. Wurde Rechtsvorschlag erhoben, so erhält der Gläubiger eine Mitteilung auf seinem Exemplar des Zahlungsbefehls. Ein erhobener Rechtsvorschlag bewirkt die Einstellung der Betreibung, weshalb der Gläubiger das Rechtsöffnungsbegehren stellen muss, um den Rechtsvorschlag beseitigen zu können. Kommt es zu einem Gläubigerwechsel, so darf der Schuldner einen nachträglichen Rechtsvorschlag erheben.

Weiterlesen

Zahlungsbefehl

Nach Empfang des Betreibungsbegehrens erlässt das Betreibungsamt den Zahlungsbefehl in doppelter Ausführung. Der Zahlungsbefehl beinhaltet u.a. die Aufforderung, innert 10 Tagen Rechtsvorschlag zu erheben, oder innert 20 Tagen die Schuld zu begleichen. Der Zahlungsbefehl wird dem Schuldner zugestellt und nach Ablauf der Bestreitungsfrist von 10 Tagen oder nach Erheben des Rechtsvorschlags ebenfalls dem Gläubiger. Der Zahlungsbefehl wird in der Regel vom Postbeamten zugestellt. Der Schuldner darf den Gläubiger auffordern, die Beweismittel offenzulegen. Nach Erhalt des Zahlungsbefehls hat der Gläubiger zwei Varianten, die als nächste Schritte in Frage kommen: Bezahlung oder Rechtsvorschlag.

Weiterlesen

Konkursbegehren

Nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung kann der Gläubiger beim Konkursgerichte das Konkursbegehren stellen.

Weiterlesen