Die Voraussetzungen für den Schuldnerverzug sind die Nichtleistung trotz Leistungsmöglichkeit, Fälligkeit der Forderung, Mahnung oder Verfalltag sowie kein Leistungsverweigerungsrecht. Liegt ein Schuldnerverzug vor, so stehen dem Gläubiger unter Umständen gewisse Rechte zu. Diese sind der Ersatz des Verspätungsschadens, Haftung für den Zufall, Verzugszinsen sowie Wegfall von Haftungsmilderungen. Bei vollkommen zweiseitigen Verträgen kann der Gläubiger zudem die Wahlrechte geltend machen.
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Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge
Gegenstand der Verrechnungssteuer auf dem Ertrag beweglichen Kapitalvermögens (Kapitalerträge) sind die Zinsen, Renten, Gewinnanteile und sonstigen Erträge
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