Bei einer Transponierung werden Beteiligungen aus dem Privatvermögen in das Geschäftsvermögen eingebracht, an welcher der Übertragende zu mind. 50% beteiligt ist. Durch den Systemwechsel vom Nennwertprinzip (Privatvermögen) zum Buchwertprinzip (Geschäftsvermögen) könnte grundsätzlich ein steuerfreier Kapitalgewinn realisiert werden, welcher durch den Tatbestand der Transponierung durch die Steuerbehörden jedoch in einen steuerbaren Vermögensertrag umgewandelt wird.
Folgende Kriterien sind kumulativ zu erfüllen:

  • Übertragung einer Beteiligung von mindestens 5 Prozent am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft
  • Übertragung aus dem Privatvermögen in das Geschäftsvermögen einer Personenunternehmung oder einer juristischen Person,
  • der Veräusserer oder Einbringer muss nach der Übertragung zu mindestens 50 Prozent am Kapital der Zielgesellschaft beteiligt sein
  • die gesamthaft erhaltene Gegenleistung übersteigt den Nennwert der übertragenen Beteiligung;

Diese Bestimmungen gelten auch sinngemäss, wenn mehrere Beteiligte die Übertragung gemeinsam vornehmen. (Art. 20 Abs. 1 lit. b DBG)

Liegt nach der Übertragung der Beteiligungsrechte eine Beteiligungsquote von unter 50% an der erwerbenden Gesellschaft vor, so ist dies kein Fall einer Transponierung, sondern ein Rechtsgeschäft zwischen unabhängigen Dritten. Der Übertragende realisiert somit einen steuerfreien Kapitalgewinn.
Im Falle einer Beherrschung (>50%) ist die Anzahl der im konkreten Fall übertragenen Aktien nicht relevant, da es sich immer um eine Transponierung handelt
Werden die Aktien zum Nennwert übertragen, so entsteht keine Steuerschuld. Nur den den Nennwert überschiessenden Teil unterliegt der Steuer.

Gefällt Ihnen dieser Artikel?

- Keine Legal-News mehr verpassen

- Nützliche Alltags-Tipps rund ums Recht

- Hintergründe für Private, Unternehmen und Juristen

lexwiki.ch und unsere Autoren können keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf unseren Seiten angezeigten Informationen übernehmen. Die Artikel stellen die zum Zeitpunkt ihrer Erstellung geltende Rechtslage dar. Leider können wir nicht garantieren, dass jeder Artikel aktuell ist. Die Artikel auf unserer Plattform ersetzen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt. lexwiki.ch bietet einen ersten Überblick für Personen mit einer juristischen Frage und dient als Informationsplattform für den an Rechtsfragen interessierten Mitbürger. Um bei juristischen Fragen die richtigen Schlüsse ziehen zu können, ist neben umfangreichem Knowhow im entsprechenden juristischen Bereich die Kenntnis des konkreten Sachverhaltes unabdingbar. Wir möchten Sie daher bitten, basierend auf den auf unserer Plattform zur Verfügung gestellten Inhalten keine voreiligen Schlüsse zu ziehen und möglichst frühzeitig professionelle Rechtsberatung beizuziehen. Das spart i.d.R. Kosten und verhindert, dass irreversibler Schaden angerichtet wird.

Die Plattform lexwiki.ch bietet insbesondere in der Form von News-Artikeln Autoren die Möglichkeit, ihre Meinungen und Analysen zu spezifischen Fällen und Themen zu veröffentlichen. Die Plattform lexwiki.ch ist unabhängig und ist keinem politischen Spektrum zuzuordnen. Die hier vertretenen und als solche gekennzeichneten Meinungen von Autoren sind ausschliesslich als eben solche zu verstehen. Wir bieten falls gewünscht gerne Hand zu Gegendarstellungen. Bitte kontaktieren Sie uns über die auf allen Seiten zur Verfügung stehende Kommentarfunktion. Die Kommentare werden nicht direkt veröffentlicht.

[wdfb_like_button]

Unser Autor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.