Lernfahrausweis
Der Weg zum Führerausweis beginnt mit dem Lernfahrausweis. Nach besuchtem Nothelferkurs kann ein Gesuchsformular beim jeweiligen Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons bezogen werden (Liste der Strassenverkehrsämter). Zum Einreichen benötigen Sie einen aktuellen Sehtest, 1-2 farbige Passfotos und eine Bestätigung Ihrer Identität durch die Einwohnerkontrolle Ihres Wohnortes. Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhalten Sie den Lernfahrausweis per Post. Danach gelten Sie als Lernfahrer.
Lernfahrer
Als Lernfahrer gilt eine Person, die den Lernfahrausweis erworben hat. Lernfahrer sollen sich auf die praktische Fahrprüfung vorbereiten. Da sie jedoch noch wenig bis gar keine Erfahrung im Strassenverkehr haben, gelten besondere Vorschriften für sie.
Führerausweis
Der Weg zum Führerausweis beginnt mit dem Lernfahrausweis. Dieser ist zwei Jahre gültig. In dieser Zeit muss die praktische Fahrprüfung abgelegt und bestanden werden. Danach wird der Führerausweis auf Probe ausgestellt. Inhaber des Führerausweises auf Probe müssen Weiterbildungskurse besuchen und erhalten danach den definitiven Führerausweis.
Entzug des Führerausweis
Der Führerausweis kann jedoch auch wieder entzogen werden. Der häufigste Fall sind dabei Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften, bei denen das Verfahren nach dem Ordnungsbussengesetz ausgeschlossen ist.
Vorschriften für den Fahrer
Im Strassenverkehr gelten allgemeine Vorschriften für den Fahrer eines Fahrzeugs. Der Fahrer muss dabei seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden sowie weitere Vorschriften befolgen.
Fussgänger als Verkehrsteilnehmer
Im Schweizer Verkehrsrecht sind Fussgänger ein fester Bestandteil. Fussgänger sind oft der schwächere Verkehrsteilnehmer und werden daher durch das Gesetz geschützt, in dem ihnen besondere Rechte zugestanden werden (bspw. Vortrittsrechte). Die Fussgänger nehmen jedoch auch am Verkehr teil und müssen sich daher auch an Vorschriften halten.
Verkehrsregeln-Bussen
In der Schweiz gibt es Bussen für Verstösse gegen die Verkehrsregeln. Dazu zählen das Nichtbeachten von Verkehrsschildern, fehlerhafte Fahrweise, das Fahren ohne Licht oder das Telefonieren während der Fahrt.
- Vortritt: Allgemeine Vortrittsregeln, wie das Zusammenspiel von Hauptstrasse und Nebenstrasse, Verhalten bei Stop-Schildern und Ausfahrten.
- Vortritt beim Abbiegen: Beim Abbiegen gilt u.a., dass von rechts kommende Fahrzeuge den Vortritt haben und beim Abbiegen nach links entgegenkommende Fahrzeuge den Vortritt haben.
- Auffahrverbot/Drängeln: Der Abstand zum vorderen Fahrzeug reicht aus, wenn das hintere Fahrzeug bei überraschendem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs noch rechtzeitig halten kann (2-Sekunden-Regel & halber Tacho-Regel).
- Rechts fahren: Grundsätzlich muss immer rechts gefahren werden, wobei das Gesetz Ausnahmen vorsieht.
- Überholen: Ein Überholen ist nur zulässig, wenn dies ohne Behinderung des Verkehrs möglich ist und die Sicht frei ist.
- Fahren auf der Überholspur: Das Fahren auf der Überholspur ist verboten, wenn durchgehend darauf gefahren wird, ohne dass ein Auto zu überholen ist.
- Überfahren einer Sicherheitslinie: Sicherheitslinien dürfen weder überquert noch überfahren werden.
- Kreuzen: Ist die Fahrspur zu eng (bspw. Hindernis), muss dem Gegenverkehr der Vortritt gegeben werden.
- Wenden, Wegfahren und Rückwärtsfahren: Das Wenden auf der Fahrbahn sollte vermieden werden und beim Wegfahren ist unter Umständen eine Hilfsperson hinzuziehen. Beim Rückwärtsfahren darf nur Schritttempo gefahren werden und die anderen Verkehrsteilnehmer haben den Vortritt.
- Halten: Es gilt ein Halteverbot, wenn der Verkehr behindert wird. Auf der Fahrbahn darf nur am Rand und parallel dazu gehalten werden.
- Parkieren: Als Parkieren gilt das Abstellen von Fahrzeugen, wenn es nicht bloss dem Güterumschlag oder Umsteigen von Personen dient. Parkieren innerorts ist verboten, wenn zwei Motorwagen nicht mehr kreuzen könnten.
- Parkbussen: Es gibt bspw. Parkbussen beim Überschreiten der zulässigen Parkzeit oder beim Parkieren an unzulässigen Stellen.
- Güterumschlag: Der Güterumschlag ist nur ohne Behinderung des Verkehrs zulässig.
- Sicherung des Fahrzeugs: Wer sein Fahrzeug verlässt, muss es gegen das Wegrollen und die Verwendung durch Unbefugte sichern.
- Schikanestopp: Als Schikanestopp gilt brüskes Bremsen ohne ersichtlichen Grund um dabei das nachfolgende Fahrzeug zu stören.
Sicherheit
Zur Prävention im Strassenverkehr gilt eine Gurtentragpflicht und für gewisse Verkehrsteilnehmer eine Pflicht zum Tragen von Schutzhelmen.
Unfall
Nichtsdestotrotz kann es zu Unfällen kommen, weshalb der Gesetzgeber das Verhalten bei Unfällen geregelt hat. Dazu gehört unter anderem die Verwendung von Pannensignal und Warnblinklichtern. Im Speziellen hat sich der Gesetzgeber mit dem Auffahrunfall, dem Raserunfall und der Fahrerflucht auseinandergesetzt.
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Habe X mal gefragt wieviel kostet die Busse Nichtbeachten des Signals-Taffel „Überholen verboten“, dass heisst wieviel muss ich zahlen, wen ich überhole dort wo man nicht überholen darf. Doch noch habe ich das nach 1 Stundde suchen nicht gefunden. Dabei ist das eine einfache Frage. Überholensverbot ist nicht aufgeführt.
Bitte schreiben Sie mir wieviel CHF dieser Vergehen kostet. Vielen Dank
A. Tiller
Guten Tag
Behandelen Sie auch Fälle wenn man den Führerschein wegen Tabletten abgeben musste.
(Depressionen.)
Vielen Dank für eine Antwort.
M.Fontanive