Erleuchtete Büros bei Nacht
Grundsatz
Das Arbeitsrecht ist in der Schweiz sehr liberal geregelt, weshalb die Vertragsparteien einen Grossteil des Vertrags frei und selber festlegen können. Können sich die Parteien über die wichtigen Punkte in einem Vertrag nicht einigen, so kommt kein Vertrag zustande.
Änderung eines Vertrages
Besteht jedoch bereits ein Vertrag und möchte eine der beiden Seiten diesen anpassen, so gibt es zwei Möglichkeiten:
- Verhandlungen und Einigung;
- Verhandlungen, keine Einigung und ordentliche Kündigung.
Können sich beide Seiten einigen, so wird der Arbeitsvertrag an die neuen Gegebenheiten angepasst (Art. 115 OR). Können sich die Parteien jedoch nicht einigen, so kann der Arbeitgeber versuchen, eine Änderungskündigung durchzusetzen. Akzeptiert der Arbeitnehmer nicht, so handelt es sich um eine ordentliche Kündigung.
Rechtlicher Schutz der Arbeitnehmer
Angenommen, die Parteien einigen sich auf eine Verlängerung der Arbeitszeit, so gibt es zwingende rechtliche Vorschriften, die nicht überschritten werden dürfen.
Wöchentliche Maximalarbeitszeit
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt nach Art. 9 ArG (Arbeitsgesetz):
- 45 Stunden pro Woche für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben, Büropersonal, technische und andere Angestellte, Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels (über 50 Arbeitnehmende)
- 50 Stunden pro Woche für alle übrigen Arbeitnehmer.
Maximale Tages-Arbeitszeit
Die Arbeit in einem Betrieb zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr gilt als Tagesarbeit und die Arbeit zwischen 20:00 Uhr und 23:00 Uhr gilt als Abendarbeit. Die Einführung von Abendarbeit erfordert die Anhörung der Arbeitnehmer.
Grundsatz
Um Spitzenzeiten zu überbrücken ist die zeitweise Einführung von Überstunden oder Überzeit ein beliebtes Mittel. Überstunden überschreiten die vertraglich festgelegte Arbeitszeit und als Überzeit gelten Arbeitsstunden, die die gesetzliche Höchstarbeitszeit (45/50 Stunden pro Woche) überschreiten.
Überstunden
Überstunden sind durch gleich lange Freizeit oder Geld zu kompensieren. Die Kompensation durch Geld kann vertraglich wegbedungen werden. Falls dies nicht geschieht, entspricht die Entschädigung dem Lohn samt einem Zuschlag von 25%.
Überzeit
Überzeit ist durch gleich lange Freizeit oder Geld zu kompensieren. Die Kompensation durch Geld kann vertraglich nicht wegbedungen werden. Die Entschädigung entspricht dem Lohn samt einem Zuschlag von 25%.
Definition
Was ist eine Änderungskündigung? Eine Änderungskündigung ist eine bedingte Kündigung, da im Anschluss an die ausgesprochene Kündigung ein Angebot zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages folgt.
Bei Ablehnung
Wird die Offerte nicht angenommen, so handelt es sich um eine ordentliche Kündigung und der Arbeitnehmer verliert seine Stelle.
Fristen
Auch bei der Änderungskündigung müssen die ordentlichen Fristen eingehalten werden.
Grundsatz
In gewissen Branchen oder Unternehmen gibt es Gesamtarbeitsverträge (GAV). Wenn darin Mindestlöhne oder Maximal-Arbeitszeiten festgelegt sind, so ist keine Verlängerung der Arbeitszeit möglich. Befinden sich die Löhne jedoch über dem GAV-Mindestlohn, so können diese über eine Änderungskündigung gesenkt werden.
Krisenartikel
Einzelne Gesamtarbeitsverträge, wie bspw. der GAV der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM), kennen einen sogenannten Krisenartikel (Art. 57). In solchen Krisenartikeln ist festgehalten, wann eine Verlängerung der Arbeitszeit zulässig ist. Der GAV der MEM nennt beispielsweise als Voraussetzung die Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit oder die Überwindung von wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Dies setzt jedoch voraus, dass Verluste vorliegen oder in den nächsten sechs Monaten anstehen. Eine Verlängerung der Arbeitszeit setzt zudem Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern voraus.
Hintergrund
Bei der Einführung von Kurzarbeit deckt die Arbeitslosenversicherung über eine gewisse Zeit einen Teil der Lohnkosten. Diese Entschädigungen werden direkt an den Arbeitgeber bezahlt.
Löhne der Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Kurzarbeitsentschädigung vorzuschiessen und den Arbeitnehmern am ordentlichen Zahltagstermin auszurichten.
Der Lohn ist ein essentieller Bestandteil eines Arbeitsvertrages und kann nur in gegenseitigem Einverständnis angepasst (Art. 115 OR) oder mittels einer Änderungskündigung forciert werden.
Max arbeitet in einem Handelsunternehmen, welches seit dem Frankenschock massiv mit den Kosten zu kämpfen hat. Die Geschäftsleitung entscheidet daher als vorübergehende Massnahme, die Arbeitszeit von derzeit 40h auf 43h pro Woche zu erhöhen. Wenn die Mitarbeitenden mit dieser Erhöhung der Arbeitszeit nicht einverstanden sind, kann der Arbeitgeber diese mit einer korrekt durchgeführten Änderungskündigung durchsetzen.
Aufgrund unserer liberalen Wirtschaftsordnung kann die Arbeitszeit – innerhalb der durch das Arbeitsgesetz definierten Grenzen – grundsätzlich frei zwischen Arbeitgebern und ihren Mitarbeitern vereinbart werden. Muss die Arbeitszeit später einmal an neue Gegebenheiten angepasst werden, kann der Arbeitgeber das notfalls mit einer Änderungskündigung durchsetzen.
Je nach Anzahl der Änderungskündigung sind auch die Bestimmungen über die Massenentlassung einzuhalten.
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Guten Tag
Wieviele Tage zum Voraus muss ich bei meinen Mitarbeiter eine Schichtzeitwechsel ankündigen?
(Von 1-Schicht auf 2-Schicht)
Danke für Ihren Tipp!
freundliche Grüsse
Stefan
Guten Tag
Ohne Kenntnis des betreffenden Arbeitsvertrags sowie weiteren allfälligen GAV, kann diese Frage nicht ohne Weiteres beantwortet werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es ratsam, einen Anwalt im Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen.
Freundliche Grüsse
Der Arbeitgeber hat die Arbeitszeit von 42,5 auf 45 Stunden erhöht. Wie lange darf er diese Massnahme beibehalten?
Guten Tag,
Darf mein Arbeitsgeber meine Arbeitszeit erhöhen ohne meinen Lohn dementsprechend anzupassen?