Beim Verzug wird zwischen Verzug des Gläubigers, Verzug des Schuldners und anderer Verhinderung der Erfüllung unterschieden.
Weiterlesen →Kategorie: Allgemeines Vertragsrecht
Das allgemeine Vertragsrecht stellt den allgemeinen Teil des Obligationenrechts dar und behandelt die Entstehung, Wirkung und Erlöschen der Obligation sowie besondere Verhältnisse von Obligationen, die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme.