Durch den Kaufvertrag verpflichten sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen.
Weiterlesen →Kategorie: Kauf, Werk, Auftrag
Im Kaufrecht werden u.a. der Kaufvertrag, der Werkvertrag und der Auftrag behandelt. Im Besonderen wird auf die Entstehung, Wirkung und Beendigung eingegangen.