Untervermietung der Wohnung über Internetplattformen

Bevor die Wohnung im Internet angeboten wird, muss sichergestellt sein, dass der Mietvertrag dies ohne weiteres zulässt. In der Regel muss vorgängig die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Bei regelmässiger Untervermietung sollte mit den zuständigen Behörden die Zulässigkeit geklärt werden.

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Anfangsmietzins – Anfechtung durch den Mieter

Das Mietrecht erlaubt es dem Mieter, den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Abschluss des Mietvertrags als missbräuchlich anzufechten. Nach der Auslegung des Bundesgerichts von Art. 270 Abs. 1 OR ist die Anfechtung in drei alternativen Fällen möglich.

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Mietvertrag

Ein Mietvertrag ist vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter zur Überlassung einer un-/beweglichen Sache zum Gebrauch gegen Entgelt.

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Vorsicht vor Mietnomaden – Warum ein Betreibungsregisterauszug nicht reicht!

Um nicht auf Mietnomaden hereinzufallen, ist die vorsorgliche Prüfung der Mietinteressenten vor dem Abschluss des Mietvertrags essentiell. Dabei ist auf einen Betreibungsauszug kein Verlass. Vielmehr sind Referenzen von früheren Vermietern oder Wirtschaftsauskünfte geeignet, um Mietnomaden rechtzeitig zu erkennen. In jedem Fall muss im Mietvertrag das gesetzlich zulässige Mietzinsdepot verlangt werden. Erst nach der vollständigen Zahlung des Mietzinsdepots sollte die Wohnung übergeben werden. Sobald die Mietzinse nicht bezahlt werden, muss nach den gesetzlichen Vorgaben vorgegangen werden.

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Kleine Mängel – kleiner Unterhalt

Immer wieder stellt sich bei Mietverhältnissen die Frage, ob eine anstehende Reparatur- oder Erneuerungsarbeit Sache des Mieters oder Vermieters ist. Handelt es sich bei solchen Reparatur- oder Erneuerungsarbeiten um den sog. kleinen Unterhalt, so ist dieser vom Mieter zu tragen.

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Was tun gegen säumige Mieter?

Zahlt der Mieter ohne zureichenden Grund die ausstehende Miete nicht, so sollte der Vermieter den säumigen Mieter mahnen und ihm ultimativ eine Zahlungsfrist von dreissig Tagen zur Begleichung sämtlicher Ausstände ansetzen. Sofern der Mieter innert dieser Frist nicht alle offenen Beträge zahlt, kann der Vermieter den Mietvertrag ausserordentlich kündigen. Die ausstehenden Mieten können dann auf dem Gerichtsweg eingeklagt werden. Dabei dient die Mietkaution als Sicherheit, dass der Vermieter auch wirklich zu seinem Geld kommt.

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Referenzzinssatz – Auswirkungen auf den Mietzins

Der Anstieg des Referenzinssatzes berechtigt den Vermieter zur Erhöhung des Mietzinses. Sinkt der Referenzzinssatz hingegen, so hat der Mieter ein Recht auf Senkung des Mietzinses, ausser die allgemeinen Kosten und Teuerung sind gestiegen, oder der Mietzins läge unter den ortsüblichen Mietzinsen. Der Vermieter muss den Mietzins nur auf das Begehren des Mieters hin senken, nie jedoch automatisch.

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Schäden in der Wohnung

Schäden in der Wohnung muss sich der Mieter beim Einzug nicht gefallen lassen. Der Vermieter hat diese Schäden zu beheben. Geschehen solche Schäden während der Mietdauer, so muss sie der Mieter selber bezahlen, wenn es sich um einen kleinen Unterhalt handelt. Grössere Schäden muss der Vermieter beheben und bezahlen, jedoch muss ihn der Mieter darauf aufmerksam machen. Beim Auszug wird geschaut, ob ein übermässiger Gebrauch vorlag und falls ja, wird der zu bezahlende Schaden anhand des verbleibenden Zeitwerts berechnet.

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